Therapieablauf

Schritt für Schritt
Terminvereinbarung

Sie nehmen Kontakt mit mir auf – telefonisch oder per E-Mail – und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.

Probatorische Sitzungen (bis zu 4 Einheiten)

In dieser Kennenlernphase klären wir gemeinsam, ob eine Therapie sinnvoll ist. Dabei geht es um erste Diagnostik, Ihre Themen und Ihre Ziele. Auch die therapeutische Beziehung spielt eine zentrale Rolle.

Zielklärung & Diagnostik

Wenn wir die Therapie gemeinsam fortsetzen, definieren wir konkrete Behandlungsziele und erstellen ein individuelles Erklärungsmodell Ihrer Beschwerden als Grundlage für den weiteren Verlauf.

Behandlung & Integration

Wir erarbeiten lösungsorientierte und alltagstaugliche Strategien auf Basis verhaltenstherapeutischer Methoden – ergänzt durch individuelle Elemente wie z. B. Hypnotherapie.

Rückfallprophylaxe & Abschluss

Zum Ende der Therapie festigen wir gemeinsam das Erreichte und entwickeln Strategien zur Rückfallvermeidung. Der Abschluss erfolgt reflektiert und ressourcenstärkend.

 

kosten

Finanzierung Ihrer psychotherapeutischen Behandlung

Mein Angebot richtet sich an Privatversicherte und Selbstzahler und Selbstzahlerinnen, Beihilfeberechtigte und Berechtigte im Rahmen der Heilfürsorge (u. a. Bundeswehr, Bundespolizei und Feuerwehr), berechtigte Mitglieder von Berufsgenossenschaften sowie an gesetzlich Krankenversicherte gemäß der Psychotherapierichtlinie im Kostenerstattungsverfahren.

Psychotherapeutischen Leistungen

Die berechneten Kosten für erbrachte Psychotherapeutische Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP) gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Indikation und Komplexität des Beschwerdebildes und dem sich daraus ergebenden Zeitaufwand, können die Kosten für eine 50-minütige Psychotherapeutische Einzelbehandlung variieren. Es ist möglich, dass die Erstattung durch private Krankenkassen nur bis zu einem bestimmten Satz pro Einheit übernommen wird. Sollte dies der Fall sein, ist der Differenzbetrag von Ihnen selber zu tragen. Zudem können weitere Kosten und Zuschläge entstehen. Hierzu zählen unter anderem Kosten für Diagnostik, für Gutachterberichte, für Arztbriefe oder für Therapieeinheiten an Samstagen, Sonntagen oder an Feiertagen.

Formen der Kostenübernahme der jeweiligen Kostenträger
  • Sie zahlen selbst per Rechnung, es ergibt sich kaum bürokratischer Aufwand.
  • Die Therapie kann in diesem Fall ohne Bewilligungsprozess direkt nach der Probatorik beginnen.
  • Es besteht ggf. die Möglichkeit über einen Sozialtarif abzurechnen, sprechen Sie mich hierzu gerne direkt an.
  • In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den Privaten Krankenversicherungen übernommen, wobei die konkreten Leistungen von Ihrem individuellen Versicherungstarif abhängen.
  • Es gilt daher zu klären, welche Leistungen Ihr Tarif bei der Privaten Krankenversicherung beinhaltet.
  • Auch der Prozess der Beantragung einer Therapie wird von den Privaten Krankenversicherungen individuell gehandhabt.
  • Am einfachsten erscheint es, wenn Sie diese Informationen bezüglich Leistungsumfang und Beantragungsmodalitäten durch eine Anfrage bei Ihrer Privaten Krankenversicherung vorab in Erfahrung bringen. Ich unterstütze Sie hierbei gerne.
  • In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von der Beihilfestelle übernommen.
  • Am einfachsten erscheint es, wenn Sie diese Informationen bezüglich Leistungsumfang und Beantragungsmodalitäten durch eine Anfrage bei Ihrer Beihilfestelle in Erfahrung bringen. Ich unterstütze Sie hierbei gerne.
  • Für Beamte der Bundeswehr und Bundespolizei (ebenso: Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamte, Beamte in Justizvollzugsanstalten, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen) ist die Heilfürsorge zuständig.
  • Soldaten und Soldatinnen können Psychotherapie in Anspruch nehmen. Sie benötigen hierfür ein Dokument für das Erstgespräch („Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung“ - San/Bw/0218).
  • Beamte und Beamtinnen des Bundes haben ebenfalls die Möglichkeit, Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Nach den ersten Sitzungen (Psychotherapeutische Sprechstunden) wird ein Antrag auf Psychotherapie bei ihrer Heilfürsorgestelle gestellt. Ggf. brauchen Sie für die ersten Gespräche eine Überweisung von ihrem Hausarzt.
  • Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, wenn Ihre Beschwerden durch einen Arbeits- oder Wegeunfall entstanden sind. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über die Bestimmungen und Bedingungen für eine Psychotherapie.
  • Kurze Hintergrundinformation: Kassensitze für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, welche dazu berechtigen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, werden staatlich reguliert. Das bedeutet, dass für eine bestimmte Region (z. B. Hamburg-Altona) eine festgelegte Anzahl an Kassensitzen (u. a. in Abhängigkeit der Einwohnerzahl) zur Verfügung stehen und somit eine begrenzte Anzahl an Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen mit Kassensitz verfügbar sind. Ähnlich wie bei Hausärzten oder Hausärztinnen gilt, dass Sie zu einem Arzt mit einem Kassensitz gehen müssen, um eine Behandlung zu erhalten, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Sie können nicht zu einem Arzt oder zu einer Ärztin gehen, der/ die (nur) eine Privatpraxis betreibt. 
  • Die Ausnahme bietet das Kostenerstattungsverfahren.
  • Sie können versuchen über dieses Verfahren eine Therapie bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen, wenn Sie u. a. nachweisen können, dass Sie nicht rechtzeitig bei einem Therapeuten oder bei einer Therapeutin mit Kassenzulassung eine Therapie beginnen können.
  • Dieser Prozess hat einen hohen bürokratischen Aufwand.
  • Wenn Sie sich auf diesen Prozess einlassen möchten, unterstütze ich Sie bei Bedarf gerne und gebe Ihnen notwendige Informationen. Den bürokratischen Weg müssen jedoch Sie gehen.
  • Die Kosten für die Probatorischen Sitzungen tragen in Sie in der Regel selber.

Hypnose

Für eine 50-minütige Hypnotherapieeinheit berechne ich 153,00€.

Einige private Krankenversicherungen erstatten Ihnen gegebenenfalls anteilig Kosten für Hypnotherapie. Es empfiehlt sich daher sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.

Psychoonkologische Therapie

Für eine 50-minütige psychoonkologische Therapieeinheit berechne ich 153,00€

Ausfallhonorar

Mir ist bewusst, dass es nicht immer einfach ist, seinen Alltag und die an einen gestellten Anforderungen miteinander zu vereinen. Als Bestellpraxis sind mir verbindliche Terminvereinbarungen aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen jedoch ein wichtiges Anliegen. Bitte geben Sie mir daher im Falle einer Terminabsage so rechtzeitig wie möglich, mindestens jedoch 48 Stunden vor ihrem vereinbarten Termin, Bescheid. Anderenfalls bitte ich Sie für das Stellen eines Ausfallhonorars in Höhe von 100% des entfallenden Betrages um Verständnis. Das Ausfallhonorar ist nicht über die Krankenkasse erstattungsfähig.

Mein Angebot für Sie

Behandlungsschwerpunkte

Ambulante Psychotherapie Hamburg

Ambulante Psychotherapie

Hypnotherapie Hamburg

Hypnotherapie

Psychoonkologische Beratung

Psychoonkologische Therapie

Gut zu wissen:

Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen dürfen keine Medikamente verschreiben. Sollte eine Kombination aus Psychotherapie und einer medikamentösen Behandlung hilfreich erscheinen, werden diese in der Regel von Fachärzten oder Fachärztinnen, wie Psychiater oder Psychiaterinnen, verschrieben.