Mein Angebot richtet sich an Privatversicherte und Selbstzahler und Selbstzahlerinnen, Beihilfeberechtigte und Berechtigte im Rahmen der Heilfürsorge (u. a. Bundeswehr, Bundespolizei und Feuerwehr), berechtigte Mitglieder von Berufsgenossenschaften sowie an gesetzlich Krankenversicherte gemäß der Psychotherapierichtlinie im Kostenerstattungsverfahren.
Die berechneten Kosten für erbrachte Psychotherapeutische Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP) gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Indikation und Komplexität des Beschwerdebildes und dem sich daraus ergebenden Zeitaufwand, können die Kosten für eine 50-minütige Psychotherapeutische Einzelbehandlung variieren. Es ist möglich, dass die Erstattung durch private Krankenkassen nur bis zu einem bestimmten Satz pro Einheit übernommen wird. Sollte dies der Fall sein, ist der Differenzbetrag von Ihnen selber zu tragen. Zudem können weitere Kosten und Zuschläge entstehen. Hierzu zählen unter anderem Kosten für Diagnostik, für Gutachterberichte, für Arztbriefe oder für Therapieeinheiten an Samstagen, Sonntagen oder an Feiertagen.
Für eine 50-minütige Hypnotherapieeinheit berechne ich 153,00€.
Einige private Krankenversicherungen erstatten Ihnen gegebenenfalls anteilig Kosten für Hypnotherapie. Es empfiehlt sich daher sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Für eine 50-minütige psychoonkologische Therapieeinheit berechne ich 153,00€.
Mir ist bewusst, dass es nicht immer einfach ist, seinen Alltag und die an einen gestellten Anforderungen miteinander zu vereinen. Als Bestellpraxis sind mir verbindliche Terminvereinbarungen aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen jedoch ein wichtiges Anliegen. Bitte geben Sie mir daher im Falle einer Terminabsage so rechtzeitig wie möglich, mindestens jedoch 48 Stunden vor ihrem vereinbarten Termin, Bescheid. Anderenfalls bitte ich Sie für das Stellen eines Ausfallhonorars in Höhe von 100% des entfallenden Betrages um Verständnis. Das Ausfallhonorar ist nicht über die Krankenkasse erstattungsfähig.
Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen dürfen keine Medikamente verschreiben. Sollte eine Kombination aus Psychotherapie und einer medikamentösen Behandlung hilfreich erscheinen, werden diese in der Regel von Fachärzten oder Fachärztinnen, wie Psychiater oder Psychiaterinnen, verschrieben.